Römisches Recht

Römisches Recht

Römisches Recht, die im Röm. Reich entstandenen, noch heute unmittelbar verwendeten oder doch die Grundlage für die neuere Rechtsbildung abgebenden Gesetze und Ordnungen; aus der ältern Zeit das Zwölftafelgesetz (s.d.), das für die öffentlichen Zustände auch später einzige Quelle blieb, während daneben die privatrechtlichen Satzungen der verbündeten und unterworfenen Nationen als Jus gentĭum anerkannt wurden; dann die Edikte der Prätoren, Ädilen und Provinzialstatthalter (Jus honorarĭum), durch welche diese dem veränderten Rechtsbewußtsein Rechnung trugen; unter den Kaisern die Constitutiōnes und Placĭta princĭpum. Das gesamte Rechtsmaterial ward durch Justinian in dem Corpus juris civīlis (s. Corpus juris) kodifiziert. Dieses Rechtsbuch trat im 12. Jahrh. in Italien wieder in den Vordergrund und gelangte wie in Frankreich, England etc. auch in Deutschland unter dem Einfluß der neu entstandenen Universitäten zur Anerkennung; das R. R. erhielt gesetzliche Kraft, was auch in Reichs- und vielen Landesgesetzen bestätigt wurde. Jetzt ist im Deutschen Reiche die Geltung des R. R. aufgehoben durch das Bürgerl. Gesetzbuch vom 18. Aug. 1896; ein jurist. Bildungsmittel wird es dennoch bleiben. – Vgl. Ihering, »Geist des R. R.« (3. Tle., 4. u. 5. Aufl. 1875-94); Karlowa, »Röm. Rechtsgeschichte« (2 Bde., 1885-1901); Kipp (2. Aufl. 1903).


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • römisches Recht — römisches Recht,   das Recht des antiken römischen Staates, wie es sich von der Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr. bis zur Mitte des 6. Jahrhunderts n. Chr. entwickelte. Es wurde seit dem hohen Mittelalter zum gemeinen, überall im Lateinisch… …   Universal-Lexikon

  • Römisches Recht — Römisches Recht, 1) im Allgemeinen der Inbegriff der Rechtsnormen, welche bei dem Volke der Römer von Zeit der Entstehung des Römischen Staates bis zu dessen Untergang in Geltung gewesen sind; 2) bes. die Rechtsnormen, welche zur Zeit des Kaisers …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Crimen (Römisches Recht) — crimen bezeichnete im Römischen Recht dasjenige Unrecht, das öffentlich geahndet wurde. Im strengen Sprachgebrauch wurde es vom zivilrechtlichen Unrecht (delictum) unterschieden. Bedeutung Das Wort stammt von gr. krinein, lat. cernere, scheiden,… …   Deutsch Wikipedia

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